Sachverständiger Augsburg

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Matthias Krause Augsburg
Dipl.-Ing.

Matthias Krause

Bausachverständiger und Baugutachter

Wellenburger Straße 9
86199 Augsburg
Tel: 0821 329 110 40
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Qualifikation

  • Diplom-Ingenieur Architektur
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Augsburg steht Ihnen Dipl.-Ing. Herr Matthias Krause als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Herr Matthias Krause kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Augsburg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Augsburg kommen bzw. sich nicht in Augsburg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Augsburg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Augsburg ist eine kreisfreie Großstadt im Südwesten Bayerns. Die Universitätsstadt Augsburg ist Sitz der Regierung von Schwaben sowie Sitz des Bezirks Schwaben und des Landratsamtes Augsburg.

Im Jahre 1909 wurde Augsburg mit Erreichen der Einwohnerzahl von 100.000 zur Großstadt ernannt und ist heute mit rund 288.631 Einwohnern nach der Landeshauptstadt München und Nürnberg die drittgrößte Stadt Bayerns. Ebenfalls steht der Ballungsraum Augsburg bezüglich Bevölkerung und Wirtschaftskraft in Bayern an dritter Stelle und ist Teil der übergeordneten Planungsregion Augsburg, in der etwa 885.000 Menschen leben.
Im Osten wird Augsburg vom Landkreis Aichach-Friedberg und im Westen vom Landkreis Augsburg umgeben. Bedingt durch das in Nord-Süd-Richtung sehr langgestreckte Stadtgebiet grenzen sehr viele Städte und Gemeinden an Augsburger Flur.

Das Stadtgebiet bilden dabei im Osten beginnend und dem Uhrzeigersinn folgend Friedberg, Königsbrunn, Stadtbergen, Neusäß und Gersthofen, die allesamt mit ihrem Siedlungskern direkt an die bebaute Fläche Augsburgs angrenzen.

Daneben grenzen noch die Gemeinden Rehling, Affing, Kissing, Mering und Merching (alle Landkreis Aichach-Friedberg) sowie Bobingen, Gessertshausen und Diedorf (alle Landkreis Augsburg) an die Stadt, wenn man die Aufzählung im Norden beginnt und wiederum dem Uhrzeigersinn folgt.

Augsburg gehört nach den großflächigen Eingemeindungen der 1970er Jahre mit ungefähr einem Drittel an Grün- und Waldfläche zu den grünsten Großstädten in Deutschland.

Der Augsburger Stadtwald, mit einer Fläche von etwa 21,5 Quadratkilometern der größte bayerische Auwald, bildet eine geschlossene Waldfläche im Augsburger Südosten. Das Gebiet besitzt einen hohen regionalen Stellenwert für den Naturschutz sowie als Naherholungs- und Freizeitgebiet. Auf dem Stadtgebiet befinden sich sieben ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete und vier FFH-Gebiete.
Die wichtigste Fernverkehrsstraße im Stadtgebiet stellt die Bundesautobahn 8 in Richtung München und Stuttgart dar, an die Augsburg in Form zweier direkter Anschlussstellen in Kleeblattform angebunden ist (Augsburg-Ost und Augsburg-West). Drei weitere Anschlussstellen befinden sich in den Vorstädten Dasing, Friedberg und Neusäß.

Daneben ist Augsburg an vier Bundesstraßen angebunden: Die B 2 und B 17 führen in Nord-Süd-, die B 300 in Ost-West-Richtung durch die Stadt. Daneben endet die B 10 am westlichen Stadtrand Augsburgs.

Augsburg ist durch seine gute Lage historisch bedingt ein bedeutender Industriestandort und war früher außerdem die Welthauptstadt der Textilindustrie, wobei die Unternehmen dieser Sparte inzwischen fast vollständig aus dem Stadtbild verschwunden sind.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Rathausplatz
86150 Augsburg

Grundbuchamt:
Am Alten Einlaß 1 
86150 Augsburg

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